Fragen und Antworten
Wie erfolgt der erste Kontakt?
Rufe mich unverbindlich und kostenlos an. Wir klären Deine Wünsche, die Vorgehensweise und alle Formalitäten.
Was bin ich mir wert?
Mein Honorar bespreche ich mit Dir persönlich. Nach Erhalt eines von mir ausgestellten Kostenvoranschlags, kannst Du diesen der Krankenkasse weiterleiten oder zur eigenen Information lesen.
In der Regel investierst Du folgende Beträge in deine Gesundheit und dein Wohlbefinden:
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Erstberatung (ca. 60 Minuten) 90 €
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Folgeberatungen (ca. 30-40 Minuten) 45 €
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Einkaufstraining (ca. 30-60 Minuten) 60 €
Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungstherapie?
Die Kosten für eine Ernährungstherapie kann nach § 43 SGB V von den Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen werden. Kontaktiere bitte deine Krankenkasse und informiere dich über deine Möglichkeiten. Für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich (siehe Frage unten).
Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?
Präventive Ernährungsberatungen können nach § 20 SGB V von den Krankenkassen unterstützt werden. Dein Hausarzt kann dir das Formular 36 (Präventionsempfehlung) ausstellen. Jedoch kannst Du dich sowohl mit als auch ohne Präventionsempfehlung bei deiner Krankenkasse über die Höhe der Kostenerstattung informieren.
Wie funktioniert das mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung?
Lade Dir das verlinkte Dokument herunter und lasse es von deinem Arzt ausfüllen. Dabei handelt es sich um eine budgetneutrale Verordnung. Anschließend reiche es gerne bei mir ein, um zu schauen, ob eine Zusammenarbeit zustande kommen kann. Mit der ausgefüllten Bescheinigung und meinem Kostenvoranschlag beantragst Du die Bezuschussung durch deine Krankenkasse.
Wie führe ich ein Ernährungs- oder Symptomtagebuch?
Nach Kontaktaufnahme sende ich Dir eine genaue Anleitung zu.