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Zur Vorbereitung auf die Beratung:

Untenstehende Formulare können Sie für die Vorbereitung auf die Beratung ganz einfach downloaden!

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Was bin ich mir wert?

Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht über die Honorargestaltung.

Trägt  meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungstherapie?

Die Kosten für eine Ernährungstherapie kann nach § 43 SGB V von den Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen werden. Kontaktieren Sie bitte ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über ihre Möglichkeiten. Für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich (siehe Frage unten).

Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Präventive Ernährungsberatungen können nach § 20 SGB V von den Krankenkassen unterstützt werden. Ihr Hausarzt kann ihnen das Formular 36 (Präventionsempfehlung) ausstellen. Jedoch können Sie sich sowohl mit, als auch ohne Präventionsempfehlung bei ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenerstattung informieren.

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme 

1

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung besorgen 

Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder nach einem Rezept für eine Ernährungstherapie. Dabei hilft der aufgelistete Vordruck, den Sie dem Arzt vorlegen können. Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur Erstberatung mit. 

2

Kostenbezuschussung erfragen

Fragen Sie im Vorfeld Ihre Krankenkasse wie hoch die Bezuschussung aussehen kann. Ein Eigenanteil ist in der Regel üblich ist. 

Verlangt die Kasse einen Kostenvoranschlag, erstelle ich diesen individuell vor der Erstberatung.

Dazu benötige ich ihre ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung.

Es handelt sich um eine Voreinschätzung, abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen. 

Wichtig:

Machen Sie sich eine Kopie von der Notwendigkeitsbescheinigung, bevor Sie das Original mit einreichen. 

3

Termin vereinbaren

Gerne können Sie im Vorfeld die genannten Formulare (Anamnesebogen & Behandlungsvereinbarung) ausfüllen und zum Erstgespräch mitbringen.  Dazu zählt auch das Führen eines Ernährungstagebuchs

Ganz einfach Kontakt aufnehmen.

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