Zur Vorbereitung auf die Beratung:
Untenstehende Formulare können Sie für die Vorbereitung auf die Beratung ganz einfach downloaden!
So kommen wir zusammen...
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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung besorgen
Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder nach einem Rezept für eine Ernährungstherapie. Dabei hilft der aufgelistete Vordruck, den Sie dem Arzt vorlegen können. Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur Erstberatung mit.
2
Kostenbezuschussung erfragen
Fragen Sie im Vorfeld Ihre Krankenkasse wie hoch die Bezuschussung aussehen kann. Ein Eigenanteil ist in der Regel üblich ist.
Verlangt die Kasse einen Kostenvoranschlag, können Sie das oben hinterlegte Dokument nutzen.
Es handelt sich um eine Voreinschätzung, abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Wichtig:
Machen Sie sich eine Kopie von der Notwendigkeitsbescheinigung, bevor Sie das Original mit einreichen, da ich die ärztliche Bescheinigung benötige.
3
Termin vereinbaren
Bitte füllen sie VOR dem Erstgespräch die oben genannten Formulare Anamnesebogen & Behandlungsvereinbarung aus. Das Herzstück jeder Ernährungsberatung ist ein Ernährungstagebuchs. Dieses wird auch VOR dem Erstgespräch geführt. Auf dessen Basis werde ich im Rahmen einer Ernährungsanalyse ihre Nahrung genau unter die Lupe nehmen. Bitte senden Sie mir diese Unterlagen bereits VOR dem Erstgespräch per Mail oder via WhatsApp zu. ​
Ganz einfach Kontakt aufnehmen.
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FAQ
Was bin ich mir wert?
In der Behandlungsvereinbarung finden Sie ausführliche Informationen zur Honorargestaltung.
Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungstherapie?
Die Kosten für eine Ernährungstherapie kann nach § 43 SGB V von den Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen werden. Kontaktieren Sie bitte ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über ihre Möglichkeiten. Für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich (siehe Frage unten).
Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?
Präventive Ernährungsberatungen können nach § 20 SGB V von den Krankenkassen unterstützt werden. Ihr Hausarzt kann ihnen das Formular 36 (Präventionsempfehlung) ausstellen. Jedoch können Sie sich sowohl mit, als auch ohne Präventionsempfehlung bei ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenerstattung informieren.
Was ist eine Ernährungsanalyse?
Mit Hilfe des Nährwertberechnungsprogramm DGExpert, werte ich ihr Ernährungstagebuch bis ins Detail aus. Daraus gewinne ich Informationen zur aktuellen IST-Situation. Durch das genaue Analysieren von Hauptnährstoffmengen und Ballaststoffen, der Fettqualität sowie die Vitamin- und Mineralstoffversorgung kann ich individuell und zielgerichtet beraten.